[Von Klein Beuthen Fortsetzung]
Auf dem Schloß Walle Sietenschen Antheils stand ein alter
Stall, so der Weyl. Herr Otto Christoph v. Schl. einer gewißen Frau
Namens Webern zu ihrem Gebrauch und Erkenntlichkeit wegen
bauen laßen, weil selbe jederzeit bey dem Bier brauen in
Sieten ihm geschickte Hand geleistet. Wovon auch ein noch
lebender Büdner zu Sieten, namens Martin Gohl, nähe
re Auskunft geben kann. In der folgenden Zeit hat ein
jedes der beyden Häuser sowohl Sieten als auch Gr. Beuthen
u. Groben seinen Antheil des Schloßwalles zu Gartens u.
allerley Nutzung employiret, ohne daß darüber je mahls
Streit / gewesen wäre. Die um diese Zeit von einem Stellma
cher, Namens Herzlieb, bewohnte Wohnung zu Kl. Beuthen
nebst dem Ländereyen hinter seinem Hause ist ein Sietensches
Hof u. Gut. Um das Jahr 1744 wurde daßelbe dem Vater / des jetzigen
Bewohners ==deßelben== gleichfals einem Stellmacher, Herz-
lieb, einem Sachsen u. Auslander als Colonisten nebst einem
Stück des Schloßwalles Sietenschen Antheils übergeben,
um sich davon ein Garten anzulegen. Weil dieser Mann
in der Folge ein Weitläuftiges Gehege zu halten hatte; so
accordirte der weyl. H. Joach. Ernst von Schl. in dem
darauf folgenden Jahre, da er dies Gut an diesen Mann
verkauft hatte, annoch~ die Freyheit, auf dem übrigen An=
theil des Sietenschen Schloß Walles Weyden zu seinem Behuf
setzen zu dürfen. Dieser Wegen ist weder von Groben noch Gr.
Beuthen, jemals ein Widerspruch gemacht worden.
Da aber einmahl der Waßer Müller Klobsch aus dem
Sietenschen Schloß Wall Antheil Weyden ange
[Von Klein Beuthen Fortsetzung]
sezet hatte; so müßte derselbe solche sogleich auß ordre des
gedachten Joach. E. v. Schl. wieder wegnehmen, weil
er da zu nicht berechtiget war.
Die Capelle, so nach oben erwehnter Theilung halb nach
Sieten und halb nach Gröben u. Gross Beuthen gehöret,
ist ein publiques Gebäude und kann zu keinem privat
Gebrauch employiret werden, als z. E. der jetzige Herr von Görz-
ke gethan, so daraus Steine zu seinen privat Bauten hat
heraus brechen laßen, indem selbe ihr jus pastronatus
an den Herrn von Schl. hat, laut dem Lehnbrief d. a. 1638 u. alle
anderer, indem selbe ihren Kirchenacker und vasa sacra
nebst einer Glocke besitzt und der Prediger zu Gröben
aus derselben vorzüglich gehalten und Salariret wird.
Der Kirchen Acker ist von dem Vater des jetzigen Herrn Hans / v.
Gortzke dem noch lebenden Schmid Astfalck selbst ge
wiesen und angezeigt worden. Solange diese Capelle
noch im Stande war, ist von dem Prediger in Groben
quartaliter, so oft daselbst Communion gehalten
wurde, geprediget und der Klingelbeutel herum
getragen worden. Die Gemeine zu Gross Beuthen ging
alsden nach Kl. Beuthen in die Kirche und hatte keinen
Gottesdienst am solchen Tage in loco. vide matricul
et Kl. Beuthensches Kirchrechnungs Buch