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I. Cap:
Von Klein Beuthen.
Die hinterste Brücke zu Kl. Beuthen wird von dem
Hause Sieten allein gebauet und erhalten. Die mittelste Brücke
bauen und erhalten die beyden Häuser Gröben u. Gr. Beuthen.
Von der Brücke an der Mühle nacht die Hälfte Sieten u. die an
dere Hälfte Gröben u. Gr. Beuthen. Von der Mahl Mühle hebt
Sieten die halbe Pacht, die andere Hälfte zu Viertel hebt Gröben
u. Gr. Beuthen. Die Schmiede Mühle berichtiget ihre Pacht halb nach
Sieten halb nach Groß Beuten.
Nachdem Schloße herauf sind vor Zieten zwey Brücken ge=
wesen, davon ist die vorderste von dem Hause Gröben u. Gr. Beu=
then und die hinterste von Sieten erhalten worden.
Das Schloß gehöret halb nach Sieten, halb nach Gröben
und Groß Beuthen, auch auf solche Weise der davon stoßende
Schloß Wall, wie auch die Capelle. Der Sietensche Antheil
liegt nach der Mitternachts Seite zu, reicht bis an die Hälfte des
Schloß Plazes und gehet über denselben ein gerader Linie auf
die Mitte der Capelle zu. Der verstorbene Otto Christoph
v. Schlabr: hat ein Stück der Mauer seines Schloßantheils
abreißen und die Steine zu seinem Nutzen verwenden laßen.
Der übrige Theil Sietenschen Antheils des Schloßes stehet noch.
Von der Mitte des Schloß Plazes gerade auf die halbe Ca=
pelle zu, auf der entgegen stehenden Seite nach dem / Mittag
gerichtet, ist der Antheil des Schloßes so dem Haus Groeben u. Gr.
Beuthen gehöret.
Der daran liegende Schloß Wall gehöret folglich theils
nach Sieten, theils nach Gr. Beuthen u. Gröben, so wie es vorher
beschriebene Theilung des Schloßes mit sich bringt.