Seiten 458 und 459 aus dem Jahr 1687 (1589)

Linke Seite (Seite 458)

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Korns wegen xxx nicht will vergleichen
können, hat sich die Gemeine gegen mir erboten
mein Rind=Vieh und Schweine dafür hüten zu laßen,
daß ich also dem Hirten Kein Korn geben dürffte,
womit ich endlich, doch so lange ich lebe, zufrieden
[eingerückt] gewesen.
Geschehen zu Groben Montags nach Michaelis
deß 1594 Jahres:
[eingerückt] Valtin Schmid.
Küster daselbst.

Rechte Seite (Seite 459)

In diesem 1589 Jahr, ist das Uhrwerck auff
Beförderung Herrn Matthei Brandts, Pfarrer zu
Groeben alhier gestifftet, zu Wittstock verfertiget
und von der Gemeine im Majo alda abgeholet wo[rden~].
Alß es aber von dem Uhrmacher gangbahr gemacht,
ist von der Obrigkeit und Pfarren der Gemeine
Jährlichen vier Scheffel Rocken dem Küster vor seine
Mühe der Stellung des Seygers zu geben, anbefohlen
und verordnet worden.
Solch Korn habe ich untenbenandter Fünff Jahr
richtig empfangen, weil sich aber die Gemeine des