Seiten 280 und 281 aus dem Jahr 1638

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[Edikt über das Pupillen-Collegium]
Von Gottes Gnaden Friderich
König in Preußen etc.
Nachdem wir bey der neüen Einrichtung
unsres Cammer-Gerichts unter andern
verfügt, dass ein eigenes Collegium
unter dem Nahmen eines Pupillen
Collegii angeordnet worden, welches
nach der ihm vorgeschriebenen instructi=
on die Bevormundung derer un=
mündigen, und was dem anhängig
gebührend besorgen soll. Hirzu
aber vor allen Dingen nöthig ist, daß
dieses Collegium von denen sich er=
eignenden Sterbefällen Zu rechter
Zeit informiret werde; als be=